Es gibt immer mal wieder Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und manchmal enden diese auch vor einem Arbeitsgericht. Handelt es sich aber um einen Auszubildenden, gelten im Handwerk andere Regeln, denn dann wird erst einmal im Lehrlingsstreitausschuss der betreffenden Innung eine außergerichtliche Einigung angestrebt.
Robert Geringhoff, Rechtsanwalt und ehemaliger Notar in Beckum, hat dies als Vorsitzender der Lehrlingsstreitausschüsse der Innungen im Kreis Warendorf in den vergangenen 45 Jahren in unzähligen Verfahren praktiziert, und diese zumeist mit dem Erfolg eines Vergleichs oder eines zusammen mit den ihm beigeordneten Meister- und Gesellenbeisitzern gefällten Schiedsspruchs abgeschlossen. Nun wurde er im Rahmen seines letzten Lehrlingsstreitverfahrens von der Bereichsleiterin für den Innungsservice im Kreis Warendorf Ann-Kristin Erdmann, die so manches Verfahren seitens der Kreishandwerkerschaft vorbereitet und begleitet hat, verabschiedet.
Sie hob die juristische Kompetenz des langjährigen Ausschussvorsitzenden hervor, der nicht nur die geforderte Befähigung zum Richteramt aufweisen kann, sondern auch stets das von einem Vorsitzenden erforderliche Maß an Einfühlungsvermögen wie auch Objektivität zeigte. „Sein Ziel war es immer“, so Erdmann, „für beide Parteien ein gangbares Ergebnis zu erzielen.“