Die veröffentlichten Standards bilden nur die Verpflichtungen ab, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes und der CoronaSchVO NRW ergeben. Ggf. weitergehende Pflichten zum Infektionsschutz bzw. zur Hygiene aus anderen Rechtsvorschriften (z.B. Arbeitsschutzrecht) müssen ebenfalls und ggf. auch darüber hinaus beachtet werden.
Mitgliedsbetriebe können die Standards in den "Mitgliederinformationen Recht" auf den jeweiligen Homepages der Friseur-Innungen Steinfurt und Warendorf herunterladen (exklusiver Zugang nur für Innungsmitglieder).