Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
Anträge können ab sofort über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gestellt werden (sogenannte prüfende Dritte).
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/novemberhilfe.html