Corona-Schutzverordnung - in der ab 11. Januar 2021 gültigen Fassung

Der Corona-Lockdown wurde bundesweit bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Die Regeln für Nordrhein-Westfalen in dieser Zeit stehen in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung.

So gilt ab 11. Januar 2021 beispielsweise, dass sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen darf - plus eventuell zu betreuender Kinder. Innungsmitglieder haben die neue Rechtsverordnung per Mail erhalten.

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